Wohngeld 2025

geändert am 15. Januar 2025

Wohngeld 2025: Wichtige Änderungen für Anspruchsberechtigte

Das Wohngeld ist eine wichtige staatliche Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen. Ab dem 1. Januar 2025 gibt es gute Nachrichten für Bezieher und Neubezieher. Der Zuschuss wird um 15 % erhöht. Selbst Rentner mit etwa 2.000 Euro brutto können den Miet- oder Lastenzuschuss beziehen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zum Wohngeld 2025, zum Wohngeldrechner, wer anspruchsberechtigt ist und wie Sie einen Antrag stellen können.

Wohngeld
Reicht das Geld für die Miete? KI-Bild generiert von Dall-E 3 von Bing (Euroscheine muss die KI noch lernen).

Wer kann Wohngeld beantragen?

Wohnzuschuss steht Menschen zu, die arbeiten oder Rente beziehen, aber nicht genug Einkommen haben, um ihren Lebensunterhalt vollständig allein zu bestreiten. Folgende Personengruppen können einen Antrag stellen:

  • Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers (Mietzuschuss)
  • Untermieter
  • Nutzer einer Genossenschafts- oder Stiftungswohnung
  • Heimbewohner
  • Eigentümer einer Immobilie (Lastenzuschuss)
  • Erbbauberechtigte
  • Personen mit mietähnlichen Nutzungsrechten

Auch Studenten, Auszubildende und Rentner können unter bestimmten Voraussetzungen den Miet-/Lastenzuschuss erhalten. Den Zuschuss können also nicht nur Mieter sondern auch Wohnungsbesitzer beantragen. Damit besteht auch die Möglichkeit lange in den eigenen vier Wänden zu wohnen, insbesondere, wenn sie barrierefrei gestaltet sind.

Wohngeld Unterschied für Mieter und Eigentümer?

Ja, es gibt Unterschiede im Wohnzuschuss für Mieter und Eigentümer:

  1. Bezeichnung: Für Mieter heißt die Unterstützung „Mietzuschuss“, während sie für Eigentümer „Lastenzuschuss“ genannt wird.
  2. Berechnungsgrundlage:
    • Bei Mietern wird die Bruttokaltmiete als Grundlage genommen. Dazu gehören die Kaltmiete und kalte Betriebskosten wie Wasser-, Müll- und Abwassergebühren.
    • Bei Eigentümern wird die Belastung berücksichtigt, die sich aus dem Kapitaldienst (Zins und Tilgung) und den Bewirtschaftungskosten zusammensetzt.
  3. Anspruchsberechtigte:
    • Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers, Untermieter, und Bewohner von Heimen können Mietzuschuss beantragen.
    • Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum können Lastenzuschuss beantragen.
  4. Ausnahmen: In bestimmten Fällen können auch Eigentümer Mietzuschuss erhalten, z.B. wenn sie Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus (mehr als zwei Wohnungen) bewohnen oder wenn ihnen der Lastenzuschuss verweigert wurde.

Trotz dieser Unterschiede gelten für beide Gruppen ähnliche Grundprinzipien bei der Berechnung des Wohngeldes, wie die Berücksichtigung der Anzahl der Haushaltsmitglieder, des Gesamteinkommens und der Höhe der Miete bzw. Belastung.

Wie hoch ist das Wohngeld?

Gute Nachrichten: Zum 1. Januar 2025 wird das Wohngeld um durchschnittlich 15 Prozent erhöht. Dies entspricht einer Steigerung von etwa 30 Euro pro Monat. Nach der Erhöhung werden die Haushalte im Durchschnitt rund 400 Euro monatlich erhalten. Diese Anpassung ist wichtig, um die Entlastungswirkung langfristig zu erhalten. Bundesbauministerin Klara Geywitz betont: „Die Menschen geben heute deutlich mehr Geld für Miete, Energie und die Waren des täglichen Bedarfs aus. Um die Entlastungswirkung auch langfristig zu erhalten, erhöhen wir das monatliche Wohngeld.“

Kostenloser Wohngeldrechner Plus

Wenn Sie wissen möchten, ob Sie Anspruch haben und wie hoch der Zuschuss ausfallen könnte, können Sie den kostenlosen Wohngeldrechner auf der Website des Bundesbauministeriums nutzen. Dort können Sie schnell und einfach Ihren voraussichtlichen Anspruch berechnen.

Der Rechner berücksichtigt folgende Faktoren:

  • Angaben zur Wohnung (Miete und Mietstufe)
  • Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • Einkommen des Wohngeldhaushalts

Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis des Rechners von der tatsächlichen Berechnung der Wohngeldstelle abweichen kann, da der Rechner nicht jeden Spezialfall berücksichtigen kann.

Wo kann ich Wohngeld beantragen?

Sie können den Zuschuss bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde beantragen. In der Regel ist dies:

  • Das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt, in deren Gebiet sich ihr Wohnraum befindet.
  • Die Stadt- oder Kreisverwaltung am Ort der Wohnung, oft ist es das Bürgeramt.
  • In Berlin: Das Bürgeramt oder Wohnungsamt in Ihrem Wohnbezirk.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Antrag zu stellen:

  1. Online-Antrag: Viele Wohngeldbehörden bieten inzwischen ein Online-Verfahren an. Sie können prüfen, ob dies für Ihren Wohnort möglich ist, indem Sie den Ort Ihrer Wohnung in entsprechenden Online-Portalen eingeben.
  2. Schriftlicher Antrag: Sie können den Antrag auch in Papierform ausfüllen und per Post an die zuständige Behörde senden oder persönlich einreichen.
  3. Persönlich vor Ort: Sie können den Antrag direkt bei der zuständigen Wohngeldbehörde stellen.

Wichtig zu beachten:

  • Der Zuschuss wird nur auf Antrag gewährt.
  • Der Antrag sollte vollständig ausgefüllt und mit allen erforderlichen Nachweisen eingereicht werden.
  • Bei einem Online-Antrag können Sie in der Regel Dokumente hochladen, aber auch nachträglich per Post oder persönlich einreichen.
  • Der Wohnzuschuss wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.

Weitere Informationen zum Wohnzuschuss finden Sie auf dem Portal Verwaltung digital der BRD. hier.

Antragsformulare am Beispiel von Baden-Württemberg

Sie können die Antragsformulare von der offiziellen Website des Landes Baden-Württemberg herunterladen. Dort finden Sie separate Formulare für

Personen aus anderen Bundesländern:

  1. Online-Antrag: Viele Bundesländer bieten inzwischen Online-Anträge an. Prüfen Sie die offizielle Website Ihres Bundeslandes oder Ihrer Kommune.
  2. Formulare herunterladen: Besuchen Sie die Website Ihres Bundeslandes oder Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde, um die entsprechenden PDF-Formulare herunterzuladen.
  3. Persönlich abholen: Sie können die Antragsformulare bei Ihrer örtlichen Wohngeldbehörde abholen.
  4. Bundeslandspezifische Portale: Einige Bundesländer haben eigene E-Government-Plattformen, über die Sie Wohngeld beantragen können.
  5. Informieren Sie sich: Jedes Bundesland hat möglicherweise leicht unterschiedliche Formulare oder Prozesse. Informieren Sie sich auf der offiziellen Website Ihres Bundeslandes über die genauen Anforderungen und Möglichkeiten.

Unabhängig vom Bundesland ist es wichtig, alle erforderlichen Unterlagen vollständig einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Vom Bürgergeld zum Wohngeld: Wann lohnt sich der Wechsel?

Ein wichtiger Aspekt des Miet-/Lastenzuschusses ist, dass es Arbeitsanreize sicherstellt. Das bedeutet, dass Menschen mit niedrigem Erwerbseinkommen am Ende des Monats mehr Geld zur Verfügung haben sollen als Empfänger von Bürgergeld.

Der Wechsel vom Bürgergeld zum Wohngeld kann sich in folgenden Situationen lohnen:

  1. Wenn Sie eine Arbeit aufnehmen und dadurch ein regelmäßiges Einkommen erzielen.
  2. Wenn Ihr Einkommen knapp über der Grenze für den Bürgergeld-Bezug liegt.
  3. Wenn Sie als Rentner nur ein geringes Einkommen haben, aber nicht auf Grundsicherung angewiesen sein möchten.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Miet-/Lastenzuschuss nicht mit anderen Sozialleistungen wie dem Bürgergeld kombiniert werden kann. Wenn Sie unsicher sind, ob sich ein Wechsel für Sie lohnt, sollten Sie sich von Ihrer zuständigen Wohngeldstelle beraten lassen.

Wechsel vom Bürgergeld zum Wohngeld speziell für Rentner

Für Rentner kann sich der Wechsel vom Bürgergeld zum Wohnzuschuss in bestimmten Situationen lohnen. Hier sind die wichtigsten Aspekte zu beachten:

Finanzielle Vorteile

Ein Wechsel zum Miet-/Lastenzuschuss kann für Rentner vorteilhaft sein, wenn:

  • Ihr Einkommen knapp über der Grenze für den Bürgergeld-Bezug liegt.
  • Sie nur eine geringe Rente beziehen, aber nicht auf Grundsicherung angewiesen sein möchten.

Besonderheiten für Rentner

Rentner profitieren beim Miet-/Lastenzuschuss von einigen Vorteilen:

  • Etwa die Hälfte der Wohngeldempfänger sind bereits Rentner.
  • Es gibt einen Rentenfreibetrag von meist 281,50 Euro, der das anrechenbare Einkommen reduziert.
  • Dieser Freibetrag kann den Zuschuss um bis zu 150 Euro erhöhen, bei Paaren sogar um das Doppelte.

Anspruch auch bei höheren Renten

Interessanterweise können Rentner auch bei vergleichsweise guten Renten Anspruch auf den Miet-/Lastenzuschuss haben:

  • Selbst bei einer überdurchschnittlichen Rente von etwa 2.000 Euro brutto besteht oft durch den Rentenfreibetrag ein Anspruch auf Wohngeld.

Vermögensgrenzen

Ein wichtiger Vorteil des Miet-/Lastenzuschuss gegenüber dem Bürgergeld sind die großzügigeren Vermögensgrenzen:

  • Alleinstehende dürfen bis zu 60.000 Euro frei verfügbares Vermögen besitzen.
  • Pro zusätzliches Haushaltsmitglied sind weitere 30.000 Euro erlaubt.

Entscheidungshilfen

Um herauszufinden, ob sich der Wechsel lohnt, können Rentner:

  1. Den Wohngeld-Rechner des Bundesbauministeriums nutzen.
  2. Prüfen, ob das eigene Einkommen plus Wohnzuschuss höher ist als der Bürgergeld-Anspruch.
  3. Sich von der zuständigen Wohngeldstelle beraten lassen.

Es ist wichtig zu beachten, dass viele Rentner ihren Anspruch auf Miet-/Lastenzuschuss nicht kennen und somit Geld verschenken. Daher lohnt es sich in jedem Fall, den möglichen Anspruch zu prüfen.

Fazit

Das Wohngeld 2025 bringt eine spürbare Erhöhung für Anspruchsberechtigte. Wenn Sie ein geringes Einkommen haben und Schwierigkeiten haben, Ihre Wohnkosten zu tragen, sollten Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf den Zuschuss haben. Nutzen Sie dafür den kostenlosen Wohngeldrechner und stellen Sie bei einem positiven Ergebnis umgehend einen Antrag bei Ihrer örtlichen Wohngeldstelle. Bedenken Sie, dass die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann und eine rückwirkende Zahlung nur in Ausnahmefällen möglich ist. Der Miet-/Lastenzuschuss ist ein wichtiger Baustein des Sozialstaats und trägt dazu bei, dass Wohnen für Millionen Menschen in Deutschland bezahlbar bleibt. Mit der Erhöhung zum 1. Januar 2025 reagiert die Bundesregierung auf steigende Lebenshaltungskosten und sichert so die Entlastungswirkung dieser wichtigen Unterstützungsleistung.